Wir informieren Sie

Mandat und Kosten

Wir bleiben fair!

Hilfen und Vergütung

Kanzlei Mark Schäfer

Kosten

Unsere Kosten bleiben transparent:
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Mögliche Hilfen und Übersichten

Informationen

Vergütungen

In der Regel richten sich die Gebühren nach Art der Tätigkeit (z.B. gerichtlich oder außergerichtlich) und dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Geldwert und dem wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers an der Angelegenheit. In einigen Rechtsgebieten sind Rahmengebühren vorgegeben. Beispielsweise im Sozial- und Strafrecht. Eine ausführliche Darstellung zum Gebührensystem finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/#page_body_main_content_bu_1

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir gern die Deckungsanfrage für Sie. In der Regel sind im Haus lebende Familienmitglieder und Lebenspartner vom Versicherungsschutz umfasst.

Erstberatung

Ein Erstberatungsgespräch erhalten Sie bei uns ab 90,00 € brutto.

Pflichtversicherung nach § 51 BRAO

Anschrift des Versicherers:
ERGO Versicherung AG
Victoria Platz 1
40777 Düsseldorf
Versichert in Höhe der Mindestversicherungssumme.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Insbesondere Menschen die von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe) abhängig sind, aber auch Geringverdiener/innen, Schüler/innen und Studierenden fehlen oft die Mittel einen Rechtsstreit selbst zu finanzieren.
Sie können auf Antrag staatliche Unterstützung erhalten. Für außergerichtliche Tätigkeiten ist die Beratungshilfe vorgesehen. Diese muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Beachten Sie bitte die jeweiligen Sprechzeiten.
Beim Amtsgericht Stadthagen werden Beratungshilfescheine nur donnerstags in der Zeit von 8:30 bis 11:30 Uhr ausgegeben.
Wir empfehlen, das Antragsformular bereits ausgefüllt mitzunehmen. Es steht zum Download der Seite der niedersächsischen Justiz bereit:
http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13296&article_id=56739&_psmand=50
Prozesskostenhilfe wird im gerichtlichen Verfahren gewährt. Den Antrag können wir im Verfahren stellen. Neben Erfolgsaussichten in der Rechtssache, muss die antragstellende Person bedürftig sein. Zu dieser Feststellung müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen gelegt werden.
Das entsprechende Formular steht ebenfalls auf der Seite der Justiz.

Wir freuen uns auf Sie!

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